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Mietwohnung mit Ofen: Mieter oder Eigentümer?

Mietwohnung mit Ofen: Mieter oder Eigentümer?

Geschrieben von Dries Nijs5 Min. Lesezeit
Mietwohnung mit Ofen: Mieter oder Eigentümer? – Bei einem Ofen in einer Mietwohnung ist die Verantwortung geteilt: Der Vermieter ist für die sichere Installation und den Rauchabzug zuständig, der Mieter für die tägliche Wartung

Bei einem Ofen in einer Mietwohnung ist die Verantwortung geteilt: Der Vermieter ist für die sichere Installation und den Rauchabzug zuständig, der Mieter für die tägliche Wartung und das Schornsteinfegen.

Die genaue Aufteilung unterscheidet sich zwischen Belgien und den Niederlanden und sollte idealerweise schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden. Ein gültiges Reinigungszertifikat schützt beide Parteien gegenüber dem Versicherer.


Reinigungszertifikat inklusive

Nach jeder Reinigung erhalten Sie ein gültiges Zertifikat. So beweisen Sie als Mieter oder Eigentümer, dass die Wartung korrekt durchgeführt wurde.

Neutrale Beratung zur Verantwortung

Wir erklären klar, was unter den Mieter fällt und was unter den Vermieter. Sie wissen im Voraus, wer welchen Teil bezahlt.

Sichere, geprüfte Installation

Wir überprüfen den Ofen und den Rauchabzug auf sichere Funktion. Kleine Mängel werden sofort der richtigen Partei gemeldet.

Die Verantwortung bei Öfen in Mietwohnungen ist in der Praxis geteilt: Der Vermieter ist verantwortlich für die strukturelle und sichere Installation, der Mieter für die tägliche Wartung und das regelmäßige Fegen. Kurz gesagt, der Eigentümer kümmert sich um alles, was fest mit der Wohnung verbunden ist, wie den Rauchabzug und die korrekte Platzierung, während der Mieter für die tägliche Nutzung sorgt.

Diese Grundregel gilt für einen gewöhnlichen Holzofen, aber ebenso für einen Pelletofen, bei dem der Rauchabzug und die korrekte Ableitung eine größere Rolle spielen. Die genaue Grenze unterscheidet sich zwischen Belgien und den Niederlanden und hängt davon ab, was im Mietvertrag steht. Bei Zweifel ist die goldene Frage immer: Handelt es sich um normale Nutzung und gewöhnliche Wartung oder um einen strukturellen Mangel, der die Wohnung selbst betrifft? In dieser Erklärung legen wir klar dar, wer wofür verantwortlich ist, damit Sie als Mieter oder Eigentümer keine unnötigen Kosten oder Diskussionen riskieren.

Verantwortung Mieter versus Eigentümer

Verantwortung Mieter

  • Tägliche und regelmäßige Wartung: Asche entfernen, Glas und Feuerkorb reinigen, den Ofen sauber halten.

  • Das jährliche Schornsteinfegen durchführen lassen und das Fegzertifikat aufbewahren.

  • Korrektes Heizen mit geeignetem Brennstoff, um zusätzliche Verschmutzung oder Schäden zu vermeiden.

  • Kleine Reparaturen, die aus normalem Gebrauch resultieren, wie eine abgenutzte Türdichtung oder eine verschmutzte Abdichtung.

  • Störungen dem Vermieter melden, sobald sie auftreten, damit kleine Mängel nicht zu großen Schäden führen.

Faustregel: Was täglich genutzt und gereinigt wird, ist Sache des Mieters; was fest mit dem Gebäude verbunden ist und die Sicherheit bestimmt, ist Sache des Eigentümers.

Verantwortung Eigentümer/Vermieter

  • Eine sichere und konforme Installation des Ofens zu Beginn der Miete.

  • Der Zustand des Rauchabzugs und des Schornsteins, einschließlich struktureller Reparaturen.

  • Große Reparaturen und Ersatz aufgrund von Alter oder Abnutzung des Geräts.

  • Mängel, die die Sicherheit oder Bewohnbarkeit betreffen, wie ein undichter oder unsicherer Kanal.

  • Eine korrekte Zustandsbeschreibung und, wo sinnvoll, eine Überprüfung von Ofen und Rauchabzug zu Beginn.

Situationen, in denen die Aufteilung variiert

  1. Der Ofen geht durch normale Alterung kaputt: Dies ist in der Regel eine Last für den Vermieter, der das Gerät reparieren oder ersetzen muss.

  2. Es entsteht Schaden durch falsches Heizen oder mangelhafte Wartung: Dann kann der Mieter für die Reparatur oder Folgeschäden haftbar sein.

  3. Der Rauchabzug ist nach einer Heizperiode verstopft oder verschmutzt: Das Fegen fällt dem Mieter zu, aber ein struktureller Defekt am Kanal bleibt beim Eigentümer.

  4. Der Mieter möchte selbst einen Ofen hinzufügen: Dies ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers erlaubt, da es die Struktur und die Brandsicherheit betrifft.

  5. Der Ofen war bereits beim Einzug in der Wohnung: Dann dient die Zustandsbeschreibung als Ausgangspunkt, um zu bestimmen, was normale Abnutzung ist und was der Mieter verursacht hat.

Checkliste für Mieter und Vermieter

  • Steht im Mietvertrag, wer das jährliche Fegen und die Wartung regelt und bezahlt?

  • Wurde zu Beginn eine Zustandsbeschreibung mit dem Zustand von Ofen und Rauchabzug erstellt?

  • Bewahrt der Mieter jedes Reinigungszertifikat oder Fegnachweis sorgfältig auf?

  • Wissen Sie, wen die Versicherung bei Schäden anspricht und welchen Nachweis sie verlangt?

  • Wurde der Ofen beim Einzug auf sichere Funktion geprüft?

Warum das Reinigungszertifikat für beide Parteien zählt

Das Reinigungszertifikat ist das Schlüsselelement, das die Verantwortung konkret macht und beide Parteien schützt. Wo Absprachen manchmal mündlich und vage bleiben, bietet dieses Dokument einen datierbaren und überprüfbaren Nachweis der durchgeführten Wartung. Nach jeder Fegung beweist dieses Dokument, dass die Wartung rechtzeitig und korrekt durchgeführt wurde, was der Mieter benötigt, um zu zeigen, dass er seiner Pflicht nachgekommen ist.

Für den Vermieter ist es eine Garantie, dass die Installation gewartet bleibt und der Wert der Wohnung geschützt wird. Besonders bei einem Schornsteinbrand ist dieses Papier entscheidend: Viele Versicherer verlangen das Zertifikat, bevor sie auszahlen, und ohne Nachweis kann ein Teil des Schadens auf eigene Rechnung bleiben. Bewahren Sie das Zertifikat daher zusammen mit dem Mietvertrag auf, damit Sie es im Schadensfall sofort zur Hand haben. Weitere Erklärungen finden Sie in unserem Artikel über was ein Reinigungszertifikat genau beinhaltet, und über die Rolle bei der Deckung lesen Sie, was die Versicherung über Wartung sagt.

Unterschiede zwischen Belgien und den Niederlanden

Die Hauptlinie ist in beiden Ländern dieselbe, aber die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die verwendeten Begriffe unterscheiden sich. In Flandern weist das Mietdekret die kleinen Reparaturen und die gewöhnliche Wartung dem Mieter zu, während die großen und strukturellen Arbeiten beim Vermieter liegen, das Schornsteinfegen fällt dabei dem Mieter zu. Wie oft das Fegen erfolgen muss und ob es verpflichtend ist, unterscheidet sich je nach Gemeinde, wie Sie in unserem Überblick über ob Schornsteinfegen in Belgien verpflichtend ist, lesen.

In den Niederlanden weist das Besluit kleine herstellingen das Schornsteinfegen in der Regel dem Mieter zu, während strukturelle Mängel am Kanal beim Vermieter bleiben. Auch dort gilt, dass Absprachen im Mietvertrag und die Politik des Vermieters die genaue Ausgestaltung bestimmen. Was auch immer gilt, die Gemeinde, die Region, die Bedienungsanleitung des Geräts und Ihr Versicherer sind stets die bindende Quelle; legen Sie die getroffenen Vereinbarungen über Wartung und Fegen daher immer schriftlich fest, damit es im Nachhinein keine Zweifel über die Ofenwartung in der Mietwohnung gibt. Für eine Wohnung, die Sie vermieten oder mieten, bietet unser Artikel über einen praktischen Überblick darüber, wer welche Wartung regelt.

Zweifeln Sie am Zustand des Ofens oder des Rauchabzugs in Ihrer Miet- oder Ferienwohnung, lassen Sie die Installation dann mit einem gültigen Zertifikat prüfen und reinigen. Fordern Sie unverbindlich ein Angebot oder eine Beratung an und Sie wissen sofort, woran Sie sind.

Rauchabzug prüfen oder reinigen lassen mit Zertifikat?

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Häufig gestellte Fragen

Das Schornsteinfegen und die tägliche Wartung des Ofens fallen in der Regel dem Mieter zu. Der Vermieter bleibt für den strukturellen Zustand der Installation und des Rauchabzugs verantwortlich. Legen Sie im Mietvertrag fest, wer das jährliche Fegzertifikat regelt.